Abfindung vs. Steuern

Durch eine professionelle Beratungsstrategie
zu einer höheren Nettoabfindung

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Die Abfindung und die Steuer


Abfindung steuerfrei? Das war einmal! Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Abfindungen ganz gewöhnlicher, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Abfindung erst nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an Sie auszahlen darf. Es fällt zwar keine Sozialversicherung an, nach Abzug der Steuer bleibt aber oftmals nur noch die Hälfte der Abfindung übrig.

Soweit, so unspektakulär… Jetzt wird es aber interessant:

Abfindungen können als außerordentliche Einkünfte im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung ermäßigt besteuert werden. Hinter dieser ermäßigten Besteuerung verbirgt sich die sogenannte Fünftelregelung.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?


In Deutschland haben wir einen progressiven Steuerverlauf, das bedeutet je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der anzuwendende Steuersatz (bis zu 51,53 %).

Eine in einem Kalenderjahr gezahlte Abfindung wird aus diesem Grund meist mit dem höchsten Steuersatz besteuert. Das möchte der Gesetzgeber mit der Fünftelregelung „entschärfen“, indem er die einmalige Abfindung „steuertechnisch“ auf 5 Jahre verteilt.

Hier die staubtrockene Theorie: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bezieht die Finanzverwaltung die Abfindung zunächst als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit ein. Für die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird die Abfindung aus dem zu versteuerndem Einkommen dann wieder herausgerechnet und durch 5 geteilt. Im weiteren Schritt wird dann ein Fünftel dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet, die Steuer für dieses Fünftel berechnet und der ermittelte Steuerbetrag dann verfünffacht.

Die Fünftelregelung führt dann zu hohen, meist fünftstelligen Steuererstattungen, sofern man die anderweitigen laufenden Einkünfte (alle Einkunftsarten neben der Abfindung) sowie Progressionseinkünfte (hier zählt unter anderem das Arbeitslosengeld dazu) entscheidend nach unten drückt oder in die Folgejahre verschiebt.

Und an dieser Stelle kommen wir nun ins Spiel


Jeder Abfindungsfall ist speziell und hat seine ganz eigenen Grundparameter. Es ist daher unbedingt notwendig, den individuellen Sachverhalt durch einen steuerberatenden Spezialist vollumfänglich abprüfen zu lassen, um dadurch die optimalste Vorgehensweise zu bestimmen.

Folgende Fragen sind dabei zu klären (stichpunktartig aufgezählt):

Greifen die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung?

Liegt u. a. eine Zusammenballung der Einkünfte vor?

Wann sollte die Abfindung ausbezahlt werden?

Schiebung Zeitraum Arbeitslosengeldbezug?

Freiwillige Zahlungen von Altersvorsorgeaufwendungen?

Freiwillige Vorauszahlungen von sonstige Vorsorgeaufwendungen?

Einzahlung der Abfindung in eine Direktversicherung?

Sonstige Sonderausgaben?

Außergewöhnliche Belastungen?

Betriebsausgaben bei Gewinneinkunftsarten?

Werbungskosten bei Überschusseinkunftsarten?

Einzelveranlagung von Ehegatten?

Erlassantrag Kirchensteuer?

Und vieles mehr…

Wer wir sind!


Abfindung Steuerberater Thomas Bauerfeind

Thomas Bauerfeind
Steuerberater, Diplom-Betriebswirt (FH)

Geboren am 14. Februar 1974 in Schweinfurt
Aufgewachsen in Ebrach/Eberau, Steigerwald

Werdegang

10/1992 bis 03/1997
Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Fachhochschule Würzburg

07/1997 bis 04/1998
Wehrdienst 5. Fallschirmjägerbataillon 263, Zweibrücken

05/1998 bis 04/2005
Mitarbeit bei Steuerberatungskanzleien in Grünwald und München

05/2005 bis aktuell
Selbständiger Steuerberater

Abfindung Steuerberater Dan Meisel

Dan Meisel
Steuerberater, Bachelor of Arts

Geboren am 20. September 1984 in Schweinfurt
Aufgewachsen in Ebrach/Eberau, Steigerwald

Werdegang

10/2011 bis 03/2014
Duales Studium der Betriebswirtschaftslehre an der IUBH Internationale Hochschule München, Schwerpunkt Steuern- und Prüfungswesen

04/2014 bis 03/2019
Mitarbeit in Steuerkanzleien in München Schwabing sowie München Harlaching

04/2019 bis aktuell
Selbständiger Steuerberater

Warum ausgerechnet wir?


Kurzversion: Das Bessere ist des Guten Feind!

Wir sind Steuerberater mit Spezialkenntnissen. Wir haben uns auf Fach- und Führungskräfte, insbesondere auf Doppelte Haushaltsführungen sowie auf die Abfindungsberatung spezialisiert! Exakt solche Fälle haben wir bereits tausendfach betreut.

Das Alleinstellungsmerkmal bezüglich Abfindungen haben wir spätestens nach unserem exklusiven Beratervertrag mit der börsennotierten Linde Aktiengesellschaft aus Pullach bei München inne. Exemplarisch hier haben wir über hunderte Beratungen durchgeführt und Spezialwissen aufbauen können. Nutzen Sie dieses Know-how und kontaktieren Sie uns.

Wir beraten übrigens deutschlandweit!

Unser Radiointerview „Verbrauchertipp“ mit dem Deutschlandfunk:

Beratungen (deutschlandweit)


Unsere Herangehensweise: Transparent und mehrwertorientiert!

In einem ersten (ganz unverbindlichen und kostenfreien) persönlichen Telefonat klären wir anhand von wenigen Fragen, ob wir Ihnen überhaupt einen Mehrwert verschaffen können.

Falls ja, haben Sie die Wahl zwischen folgenden 3 Beratungspaketen:

Basis


Steuerliche Erstberatung

226,10 €

Telefonische Erstberatung zu den wichtigsten Themen:

  • Liegen die Voraussetzungen einer ermäßigten Besteuerung vor?
  • Wann sollte die Abfindung ausgezahlt werden?
  • Was bleibt von einer Bruttoabfindung mindestens und was im best-case-Szenario über?
  • Schriftliche Zusammenfassung

Premium


Steuerliche Erstberatung mit detaillierter Folgeberatung

595,00 €

Neben der telefonischen Erstberatung bieten wir Ihnen eine Folgeberatung via MS-Teams:

  • Welche Vorgehensstrategie ist bei Ihnen persönlich sinnhaft (u. a. Nutzung des Dispositionsjahres)?
  • Wie kann das best-case-Szenario auf Ihren ganz persönlichen Fall im Detail hergestellt werden?
  • Schriftliche Zusammenfassung

Exklusiv


Steuerliche Erstberatung mit detaillierter Folgeberatung und Sonderthemen

1.190,00 €

Neben der telefonischen Erstberatungen und der detaillierten Folgeberatung bieten wir Ihnen diverse Sonderthemen wie
detaillierte Vergleichsberechnungen sowie Themen außerhalb der Steuer mit Abfindungsbezug an (= Zusammenspiel mit Optimierung bei Kranken- und Rentenversicherung)

Wir beraten kompetent, zielführend und deutschlandweit!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
Steuerkanzlei Bauerfeind
Säbener Straße 92a
81547 München
Telefon: 089/64282222
E-Mail: kontakt@abfindung-steuerberater.de

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